N eumann Exc avations & T echnologies

Informationen

Liegt Ihnen bereits eine denkmalrechtliche Erlaubnis vor oder wurden Sie von der UD oder dem BLfD informiert und suchen eine Archäologische Fachfirma?

Dann können Sie bei uns ein Angebot per E-Mail einholen. Bitte berücksichtigen Sie unsere Informationen zur Angebotsaufforderung.
Wenn Sie lediglich unsere Kapazitäten abfragen wollen, nutzen Sie bitte unsere Kalenderansicht zur Belegung.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir einen beauflagten Oberbodenabtrag nur archäologisch begleiten und den Abtrag nicht selbst ausführen. Die Ausführung des Abtrags muss durch eine Erd-/Tief-/Baufirma oder gleichsam qualifizierte Fachkraft gewährleistet sein, die zusätzlich zu beauftragen ist.

Haben Sie allgemeine Fragen zu Bau- und Bodendenkmälern (Archäologie) und zum denkmalrechtlichen Rahmen oder Verfahren an sich?

Dann können Ihnen die Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (Fachbehörde BLfD) Auskunft erteilen.

Möchten Sie auf einen Blick wissen, ob Ihr Grundstück in einer eingetragenen Denkmalfläche liegt oder Ihr Gebäude als Denkmal eingetragen ist (Denkmalliste)?

Dann können Sie online im BayernAtlas Denkmal recherchieren. Bitte beachten Sie, dass die dort markierten Denkmalflächen jediglich ein ungefähres Ausmaß des Denkmalbereichs abbilden und die beauflagte Fläche größer ausfallen kann. Daher kann das gesamte Grundstück beauflagt sein, auch wenn nur ein kleiner Teilbereich als Denkmalfläche kartiert ist. Bereits die Nähe zu einem Bodendenkmal auf einem benachbarten Grundstück kann zu einer (Bau-)Auflage auf Ihrem Grund führen.

Planen Sie bereits ein konkretes (Bau-)Vorhaben in oder in der Nähe eines eingetragenen (Boden-)Denkmals?

Dann klären Sie unbedingt vor jedweder weiteren Planung die Situation mit Ihrem Ansprechpartner in Ihrer Unteren Denkmalschutzbehörde (UD). Diese ist meist in Ihrem Landratsamt oder einer ähnlichen Verwaltungseinheit angesiedelt.
Weiterführend können Sie auch den jeweiligen Ansprechpartner für Ihr Gebiet in der Fachbehörde (BLfD) kontaktieren.

Fand eine Begleitung durch eine andere archäologische Fachfirma oder das BLfD statt und ist nun eine Ausgrabung nötig?

Dann bitten wir Sie uns zunächst telefonisch zu kontaktieren. Aufgrund der komplexen Situation bei Übernahme von fremduntersuchten Flächen prüfen wir im Einzelfall, ob wir ein Angebot abgeben können. Bitte versuchen Sie immer eine Fachfirma zu finden, die das gesamte Leistungsspektrum, von Begleitung bis hin zur Ausgrabung abdecken kann oder vorab eine ggf. erforderliche Ausgrabung durch eine andere Fachfirma garantiert.